Sukow – Open Air!

Mecklenburgs größte Mitbringparty am 2. August 2024!

Liebe Freunde der guten Musik und des ausgelassenen Feierns,

der Sukower Carneval Club 1980 e.V. lädt euch herzlich zum „Sukow – Open Air!“ ein – Mecklenburgs größte Mitbringparty! Am 2. August 2024 verwandeln wir den Sportplatz in einen pulsierenden Party-Hotspot, wo ihr gemeinsam mit euren Freunden und Nachbarn eine unvergessliche Sommernacht erlebt.

Wann? Einlass: 19 Uhr / Beginn: 20 Uhr / Ende: 01 Uhr

Wo? Sportplatz, 19079 Sukow (Ziegenstraße 24)

Das erwartet euch:

TRiPOD: Die Coverband, die keine Wünsche offen lässt und mit ihren Hits die Bühne rockt!

Andi schiebt anders: Der Mallorca-Sänger bringt mit seinem „Bierbauch-Song“ die Menge zum Kochen!

Partymix by Dennis: DJ Dennis sorgt für den perfekten Partysound und hält die Stimmung bis tief in die Nacht auf dem Höhepunkt!

Wichtig: Es gibt keinen Getränkeausschank vor Ort. Bringt eure eigenen Getränke mit und sorgt dafür, dass der Müll wieder mitgenommen wird. Sollten die Vorräte knapp werden, ist die GETRÄNKEWELT Plate mit einem Shop auf dem Gelände vertreten. Snacks und Grillleckereien werden ebenfalls vor Ort angeboten, sodass für euer leibliches Wohl bestens gesorgt ist.

Kommt vorbei und erlebt mit uns eine grandiose Party unter dem freien Himmel von Sukow. Lasst uns gemeinsam tanzen, lachen und feiern – fernab vom Alltag und ganz im Zeichen des Miteinanders.

Wir freuen uns auf euch!

Euer Sukower Carneval Club 1980 e.V.!

Eintritt: 12 € im Vorverkauf und 15 € an der Abendkasse

Seid dabei und macht diese Nacht unvergesslich!

Fragen & Antworten

Warum wurde das Konzept geändert und das „Sukow – Open Air!“ kostet nun Eintritt?

In den vergangenen 2 Jahren hat sich das „Sukow – Open Air!“ zu einer großen Party entwickelt. Wir sind mit einem riesen Erfolg und Andrang gestartet und konnten die Gästezahlen im 2. Jahr verdoppeln. Dies freut uns auf der einen Seite enorm, aber auf der anderen Seite birgt es auch Tücken für einen ehrenamtlichen Verein:

  1. Steuerliche Bestimmungen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Auch Vereine müssen sich an steuerrechtliche Regelungen halten. Da wir den Ausschank zu 100% eigenständig organisieren und betreiben, erzeugen wir speziell im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb enorme Einnahmen. Durch den deutlichen Anwuchs der Besucher sind die Einnahmen am Getränkeausschank gleichermaßen angestiegen. Dies hat zufolge, dass wir bei weiterem betrieb des Getränkeausschanks, die Grenze für die Körperschaftssteuerpflicht überschreiten würden. Bei Überschreiten der Grenze würde nicht nur ein erheblicher finanzieller Nachteil, sondern auch ein erheblicher Mehraufwand im Finanzbereich entstehen.
  2. Personaleinsatz am Tresen: Um euch ein bestmögliches Erlebnis ohne große Wartezeiten am Tresen zu bieten, benötigt es eine enorme Anzahl an ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern. Im vergangenen Jahr haben wir rund 40 Mitglieder allein am Getränkeausschank genau dafür gebunden. Da im Vordergrund der Vereinsarbeit immer der Spaß stehen soll, wollen wir unsere Mitglieder nicht überlasten. Neben dem „Sukow – Open Air!“ veranstalten wir noch weitere Veranstaltungen, wie z.B. „Sukow – rockt die Einheit!“ oder unsere Hauptveranstaltungen zum Jahresanfang, wo wir unsere Mitglieder voll motiviert und mit Spaß hinter dem Tresen brauchen.

Aus den beiden genannten Gründen haben wir uns gegen einen Getränkeausschank beim „Sukow – Open Air!“ entschieden. Da die Veranstaltung dennoch finanziell aufwändig ist, müssen Einnahmen generiert werden, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund haben wir uns für das Erheben eines Eintrittsgeldes entschieden.

Für uns steht nach wie vor das Stattfinden des „Sukow – Open Air!“ für unsere Gemeinde absolut im Fokus! Aus diesem Grund haben wir uns für dieses Konzept entschieden. Die 2. Option wäre gewesen, die Veranstaltung nicht mehr stattfinden zu lassen, was für uns keine Option ist.

Warum habt ihr euch keinen Getränkewirt für den Getränkeausschank auf den Platz geholt?

  1. Fehlende Einnahmen: Wenn ein Getränkewirt den Ausschank übernehmen würde, und wir trotzdem keinen Eintritt Erheben würden, könnten wir die Kosten der Veranstaltung keinesfalls decken. Das Erheben von Eintritt und der Ausschank von Getränken ist für uns keine Option, weil wir den Charakter „Party für Jedermann“ nicht halten könnten.
  2. Anspruch auf geringe Wartezeit: Durch den Einsatz von ~40 Mitgliedern haben wir ein Konzept entwickelt, was unsere Gäste am Getränkeausschank kaum warten lässt. Da ein Getränkewirt sein personal bezahlen muss, ist es nahezu unmöglich diesem Anspruch gerecht zu werden.

Was heißt „Mitbringparty“?

Getreu dem Motto „feel free“! Klingt komisch, ist aber so! Entgegen anderer Feiern, wo das Mitbringen von Getränken untersagt ist, ist das Mitbringen von Getränken beim „Sukow – Open Air!“ ausdrücklich erlaubt! Packt euer Körbchen und kommt mit euren Lieblingsgetränken und feiert mit uns bis spät in die Nacht.

Um unnötige Scherben und Verletzungen vorzubeugen, empfehlen wir euch, die Getränke, wenn möglich, in Kunststoffflaschen umzufüllen.

Die Mitbringparty wird beim nach Hause gehen zur Mitnehmparty. Wir bitten euch, den erzeugten Müll wieder einzusammeln und mitzunehmen, oder an die gekennzeichneten Flächen zu stellen.

Was wird die GETRÄNKEWELT Plate beim „Sukow – Open Air!“ anbieten?

Die GETRÄNKEWELT Plate wird ausschließlich geschlossene Gebinde verkaufen. Es wird ein Getränkeladen in einer kleinen „Open Air“ Version sein. Anstatt fertig gemischter Getränke und frisch gezapftem Bier, wird es Flaschenware zu kaufen geben. Kartenzahlung wird vor Ort nicht möglich sein, bringt ausreichend Bargeld für den Getränkekauf mit. Um unnötigen Müll zu vermeiden, empfehlen wir das Mitbringen von eigenen Mehrweg Trinkgefäßen.

Wie alt muss ich sein, um das „Sukow – Open Air!“ besuchen zu dürfen?

Wir als Verein legen großen Wert auf das Thema Jugendschutz. Demzufolge ist der Einlass grundsätzlich erst ab 16 Jahren gestattet. 16 – 18 Jährige müssen das Veranstaltungsgelände dementsprechend bis 0 Uhr verlassen haben.

Ausnahme: Personen unter 16 Jahren können in Begleitung ihrer Eltern das Gelände betreten und die Veranstaltung besuchen. Die Eltern übernehmen die Aufsicht und die Verantwortung dafür. Der Eintritt für unter 16 jährige Personen ist kostenfrei.